Zum Inhalt springen
HAHNE DIGITAL
Leistungen Lösungen & Module Demos Preise Über uns Kontakt
Projekt starten

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vor dem Livegang prüfen

Diese AGB sind auf das Leistungsangebot von Hahne Digital zugeschnitten (Websites, Shops, individuelle Firmenmodule, KI-Anwendungen, Wartung und Hosting-Vermittlung). Sie sollten vor der ersten Verwendung anwaltlich geprüft werden – insbesondere die Haftungs-, Abnahme- und Widerrufsregelungen. Diesen Hinweiskasten anschließend löschen.

Inhalt
  1. Geltungsbereich, Vertragspartner
  2. Angebot und Vertragsschluss
  3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. Termine und Fristen
  6. Abnahme
  7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  8. Mietmodell: Einrichtungspauschale, Entgelte, Laufzeit
  9. Nutzungsrechte beim Kauf
  10. Fremdleistungen, Lizenzen und Open Source
  11. Hosting, Wartung und Support
  12. Besondere Regelungen für KI-Lösungen
  13. Inhalte des Auftraggebers und Datenschutz
  14. Mängelansprüche
  15. Haftung
  16. Vertraulichkeit
  17. Referenznennung
  18. Laufzeit und Kündigung
  19. Besondere Hinweise für Verbraucher, Widerrufsrecht
  20. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Hahne Digital
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
vertreten durch Björn Hahne, Malte Hahne
Schiffbrücke 5
24340 Eckernförde
Telefon: 0176 20204188
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

1.2 Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind möglich; für sie gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 19.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellungen auf der Website, insbesondere die Paketübersicht, die Ergebnisse des Projekt-Checks sowie Hinweise auf künftige Kanäle und Leistungen, sind unverbindliche Orientierungswerte und kein bindendes Angebot. Preisangaben mit dem Zusatz „ab“ bezeichnen einen Mindestpreis, der sich je nach Umfang erhöhen kann.

2.2 Das über den Modulkatalog automatisch erzeugte PDF-Dokument ist eine unverbindliche Kostenaufstellung auf Grundlage der vom Interessenten getroffenen Auswahl und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt durch ein individuelles schriftliches Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.

2.3 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

2.4 Grundlage des Vertrags ist die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Anfragen über das Kontaktformular oder den Projekt-Check begründen noch keinen Vertrag.

3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

3.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Internetpräsenzen, Shopsystemen, individueller Software („Firmenmodule“) und KI-gestützten Anwendungen sowie damit verbundene Beratungs-, Pflege- und Supportleistungen.

3.2 Der geschuldete Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – etwa Texterstellung, Fotografie, Datenmigration, Schulungen, Suchmaschinenwerbung, laufende Inhaltspflege oder rechtliche Prüfungen – sind nicht Vertragsbestandteil.

3.3 Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen, teilt der Auftragnehmer die Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit. Die Änderung wird erst nach Freigabe in Textform umgesetzt.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

3.5 Bei Leistungen zur Suchmaschinensichtbarkeit schuldet der Auftragnehmer die vereinbarten Einrichtungs- und Optimierungsmaßnahmen, nicht jedoch ein bestimmtes Suchergebnis, eine bestimmte Platzierung, Besucherzahl oder Anzahl an Anfragen. Die Reihenfolge der Ergebnisse und die Aufnahme in Verzeichnisse liegen allein im Ermessen der jeweiligen Anbieter und können sich jederzeit ändern. Der Auftraggeber stellt die für Verzeichniseinträge erforderlichen Angaben bereit und ist für deren Richtigkeit verantwortlich.

3.6 Gestalterische Leistungen unterliegen dem künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers im Rahmen der vereinbarten Vorgaben. Die im Angebot genannte Anzahl an Korrekturschleifen ist maßgeblich; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Produktdaten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format bereit.

4.2 Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und erteilt Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.

4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, wird nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, kann der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

5. Termine und Fristen

5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitpunkte.

5.2 Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglichen Änderungswünschen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers beruhen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

6. Abnahme

6.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, stellt der Auftragnehmer das Ergebnis zur Abnahme bereit und teilt dies dem Auftraggeber mit.

6.2 Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.

6.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber die Leistung produktiv in Gebrauch – etwa durch Veröffentlichung der Website –, gilt die Leistung als abgenommen.

6.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen sind bei abgrenzbaren Projektabschnitten zulässig.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Die auf der Website genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte und, soweit mit „ab“ gekennzeichnet, Mindestpreise. Für das Mietmodell gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 8. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Projekten folgender Zahlungsplan: 40 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Freigabe des Entwurfs, 30 % nach Abnahme. Bei Projekten unter 1.000 € kann der Gesamtbetrag nach Abnahme in Rechnung gestellt werden.

7.3 Laufende Leistungen wie Wartung, Support oder Hosting werden im vereinbarten Turnus im Voraus abgerechnet.

7.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer ist bei erheblichem Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

7.6 Auslagen für Fremdleistungen und Lizenzen (z. B. Domains, Hosting, Bildlizenzen, Schnittstellen, KI-Dienste) sind in der Vergütung nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Mietmodell

8.1 Module können wahlweise gekauft oder zeitlich befristet gemietet werden. Bei der Miete überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nutzung der jeweiligen Module gegen ein monatliches Entgelt.

8.2 Das Entgelt im Mietmodell besteht aus drei Bestandteilen: einer einmaligen Einrichtungspauschale in Höhe von 149,00 € netto, einer monatlichen Grundgebühr sowie der monatlichen Miete je gebuchtem Modul. Die Einrichtungspauschale deckt die Einrichtung des Systems, die Grundkonfiguration, die Übernahme vorhandener Daten in üblichem Umfang sowie eine Einweisung ab. Sie wird mit Vertragsschluss fällig und ist auch dann geschuldet, wenn der Vertrag vorzeitig aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund endet. Über den üblichen Umfang hinausgehende Datenübernahmen, Sonderkonfigurationen oder zusätzliche Schulungen werden gesondert nach Aufwand berechnet; der Auftragnehmer weist vor Beginn solcher Leistungen auf die zusätzliche Vergütung hin.

8.3 In der monatlichen Grundgebühr sind Betrieb (Hosting), Wartung, Aktualisierungen, Sicherheitsupdates, tägliche Datensicherung und Support während der üblichen Geschäftszeiten enthalten. Nutzungsabhängige Kosten für Dienste Dritter, insbesondere bei KI- und Belegerkennungsfunktionen, sowie Entgelte für Domains, Zahlungs- und Versanddienstleister werden gesondert ausgewiesen und weiterberechnet.

8.4 Das monatliche Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Der Auftragnehmer stellt die gebuchten Module nach Zahlungseingang der Einrichtungspauschale innerhalb des vereinbarten Zeitraums bereit. Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung.

8.5 Die Vertragslaufzeit im Mietmodell beträgt 24 Monate ab Bereitstellung des jeweiligen Moduls. Sie verlängert sich jeweils um zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Werden während der Laufzeit weitere Module hinzugebucht, beginnt für diese eine eigene Laufzeit von 24 Monaten; eine erneute Einrichtungspauschale fällt dabei nicht an.

8.6 Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer beschränkt und endet mit Vertragsende. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht im Mietmodell nicht. Der Auftraggeber darf die überlassenen Module nicht Dritten zur Nutzung überlassen, vermieten oder unterlizenzieren.

8.7 Die im Mietmodell erfassten Daten bleiben Eigentum des Auftraggebers. Bei Vertragsende stellt der Auftragnehmer die Daten einmalig in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON nebst zugehörigen Dokumenten) zum Export bereit. Der Export ist in der Grundgebühr enthalten. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; der Auftraggeber wird vor der Löschung darauf hingewiesen.

8.8 Ein Wechsel vom Miet- in das Kaufmodell ist jederzeit möglich und beendet die laufende Vertragslaufzeit ohne weitere Zahlungspflicht. Dabei werden 50 Prozent der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Modulmieten auf den Kaufpreis angerechnet. Die Einrichtungspauschale, die Grundgebühr sowie nutzungsabhängige Kosten sind nicht anrechenbar.

8.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Grundgebühr und die Modulmieten mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit anzupassen. Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent des bisherigen Gesamtentgelts, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

8.10 Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der gemieteten Systeme, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 24 Stunden vorher angekündigt. Ausfälle im Verantwortungsbereich des Hosting-Anbieters oder anderer Vorlieferanten begründen keinen Anspruch auf Minderung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft.

9. Nutzungsrechte beim Kauf

9.1 Der Auftraggeber erhält an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

9.2 Die Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

9.3 Nicht übertragen werden Rechte an Entwürfen, die nicht zur Ausführung gelangt sind, sowie an Werkzeugen, Bibliotheken, Modulen, Codebausteinen und Konzepten, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, dieses allgemeine Know-how weiterhin zu verwenden.

9.4 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung für andere Unternehmen des Auftraggebers bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

9.5 Bearbeitungen und Weiterentwicklungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind zulässig; für die Funktionsfähigkeit nach solchen Eingriffen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

10. Fremdleistungen, Lizenzen und Open Source

10.1 Werden Leistungen Dritter eingebunden (Hosting, Domains, Zahlungsdienste, Versanddienste, Schriftarten, Bildmaterial, Schnittstellen, KI-Dienste), gelten hierfür zusätzlich die Bedingungen und Lizenzen des jeweiligen Anbieters.

10.2 Der Auftragnehmer schuldet keine Verfügbarkeit und keine dauerhafte Unveränderlichkeit von Diensten Dritter. Stellt ein Anbieter seinen Dienst ein oder ändert er Schnittstellen oder Preise, sind daraus erforderliche Anpassungen gesondert zu vergüten.

10.3 Der Auftragnehmer kann Open-Source-Komponenten einsetzen. Deren Lizenzbedingungen gehen den Regelungen in Ziffer 9 vor.

10.4 Die auf der Website angebotene Verfügbarkeitsprüfung für Domains ist eine unverbindliche Vorabauskunft. Maßgeblich ist allein die Auskunft der zuständigen Vergabestelle bzw. des Registrars zum Zeitpunkt der Registrierung. Eine Domain kann jederzeit von Dritten registriert werden; ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht nicht. Der Auftraggeber sichert zu, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter, insbesondere Marken- oder Namensrechte, verletzt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen frei.

10.5 Verträge über Domains, Hosting und Server kommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Auftragnehmer wird dabei lediglich vermittelnd und unterstützend tätig.

10.6 Vermittelt der Auftragnehmer einen Serveranbieter, schuldet er die sorgfältige Auswahl anhand der gemeinsam festgelegten Anforderungen sowie die vereinbarte Einrichtung. Er schuldet weder den Betrieb noch die Verfügbarkeit des Servers, noch haftet er für Leistungsstörungen, Preisänderungen oder die Insolvenz des Anbieters. Die laufenden Entgelte des Anbieters trägt der Auftraggeber unmittelbar. Der Auftragnehmer erhält vom vermittelten Anbieter keine Provision; besteht im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung mit einem Anbieter, wird der Auftraggeber vor der Empfehlung darauf hingewiesen.

10.7 Nach Abschluss der Einrichtung übergibt der Auftragnehmer sämtliche Zugangsdaten an den Auftraggeber. Ab der Übergabe obliegt dem Auftraggeber die Verantwortung für den Server, insbesondere für Aktualisierungen, Sicherungen und Zugriffsrechte, soweit hierfür kein gesonderter Wartungsvertrag geschlossen wurde.

11. Hosting, Wartung und Support

11.1 Wartungs- und Supportleistungen werden gesondert vereinbart und umfassen die dort beschriebenen Leistungen, etwa Aktualisierungen, Sicherheitsupdates, Sicherungen und Fehlerbehebung.

11.2 Ohne einen solchen Vertrag besteht keine Pflicht zur Pflege, Aktualisierung oder Überwachung der übergebenen Systeme. Die Verantwortung für Betrieb, Updates und Datensicherung liegt in diesem Fall beim Auftraggeber.

11.3 Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsfenster und Ausfälle beim Hosting-Anbieter gelten nicht als Verfügbarkeitsunterbrechung im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

11.4 Supportanfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Reaktionszeiten gelten nur, soweit sie vereinbart wurden.

12. Besondere Regelungen für KI-Lösungen

12.1 KI-gestützte Funktionen (etwa Assistenten, Wissenssysteme oder Empfehlungslogiken) erzeugen Ergebnisse auf statistischer Grundlage. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte technische Umsetzung und Anbindung, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit einzelner Ausgaben.

12.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, KI-gestützte Ausgaben vor einer geschäftlichen oder öffentlichen Verwendung zu prüfen, insbesondere bei Beratungs-, Preis- oder Rechtsauskünften gegenüber Endkunden.

12.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Trainings- und Wissensdaten frei von Rechten Dritter sind und keine personenbezogenen Daten enthalten, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage besteht.

12.4 Für den Einsatz von KI-Diensten Dritter gilt Ziffer 10 entsprechend. Pflichten aus anwendbaren Regelungen zur Kennzeichnung oder Transparenz KI-gestützter Systeme gegenüber Endnutzern treffen den Auftraggeber als Betreiber; der Auftragnehmer unterstützt bei der technischen Umsetzung.

13. Inhalte des Auftraggebers und Datenschutz

13.1 Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten und der über die erstellten Systeme veröffentlichten Inhalte verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben, Widerrufsbelehrungen und Kennzeichnungspflichten.

13.2 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Bereitgestellte Textbausteine und Vorlagen sind unverbindliche Muster und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

13.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch von ihm gelieferte oder freigegebene Inhalte beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

13.4 Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13.5 Zugangsdaten werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugänge nach Projektende zu ändern, sofern er dies wünscht.

14. Mängelansprüche

14.1 Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

14.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Unerhebliche Abweichungen, insbesondere geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen Browsern, Endgeräten oder Betriebssystemversionen, gelten nicht als Mangel. Geschuldet ist die fehlerfreie Darstellung in den jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser.

14.3 Der Auftragnehmer beseitigt Mängel durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

14.4 Keine Mängelansprüche bestehen bei Fehlern, die auf Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäßer Nutzung, fehlenden Aktualisierungen, veränderten Fremdsystemen oder von der Vereinbarung abweichenden Betriebsbedingungen beruhen.

14.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15. Haftung

15.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.3 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wären.

15.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts, insbesondere nicht für Besucherzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen, Umsätze oder Konversionsraten.

15.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags.

16.2 Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

17. Referenznennung

17.1 Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Veröffentlichung unter Nennung von Name und Logo des Auftraggebers als Referenz darstellen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

17.2 Ein Urhebervermerk mit Verlinkung auf die Website des Auftragnehmers im Fußbereich des Projekts kann angebracht werden, soweit dies vereinbart ist. Der Auftraggeber kann die Entfernung jederzeit verlangen.

18. Laufzeit und Kündigung

18.1 Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistungen.

18.2 Dauerschuldverhältnisse (Wartung, Support, laufende Betreuung) laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

18.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei Verwendung der Systeme für rechtswidrige Inhalte vor.

18.4 Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vorzeitig ohne vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach § 648 BGB unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.

18.5 Nach Beendigung übergibt der Auftragnehmer die dem Auftraggeber zustehenden Arbeitsergebnisse und Zugangsdaten, sofern die Vergütung vollständig beglichen ist.

19. Besondere Hinweise für Verbraucher, Widerrufsrecht

19.1 Diese Ziffer gilt ausschließlich für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

19.2 Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Hahne Digital, Björn Hahne, Malte Hahne
Schiffbrücke 5, 24340 Eckernförde
Telefon: 0176 20204188
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

19.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

19.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen; die Verkürzung nach Ziffer 14.5 findet keine Anwendung.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

20.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eckernförde.

20.3 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Übersetzungen von Website-Inhalten in andere Sprachen dienen allein dem Verständnis; maßgeblich ist stets die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nicht die Natur der Leistung etwas anderes erfordert.

20.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

20.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.6 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Stand: August 2026

← Zurück zur Startseite

HAHNE DIGITAL

HAHNE DIGITAL
Internetpräsenzen · Shops · Firmenmodule · KI
© 2026 Hahne Digital, Eckernförde

Demnächst hier

Module & Preise Demos Anleitungen Eigener Server Impressum AGB Datenschutz Kontakt